Zum Inhalt springen
Sachverständigenbüro Higgen · Niedersachsen · Bremen · Hamburg

Verkehrswertgutachten: So viel ist Ihre Immobilie wirklich wert

In unserem Sachverständigenbüro erstellen wir Ihr Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB – neutral, nachvollziehbar und vom Finanzamt wie vor Gericht anerkannt. Für Erbschaft, Scheidung, Verkauf und steuerliche Zwecke.

  • Öffentlich bestellt & vereidigt (IHK Ostfriesland/Papenburg)
  • DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert (Eiposcert)
  • Diplom-Sachverständiger (DIA, Uni Freiburg)
  • Über 20 Jahre Erfahrung · ohne Maklerinteresse
Festpreis ab1.800 €verbindlich nach kostenlosem Erstgespräch – keine versteckten Kosten.
Zertifikat
Andreas Higgen
Andreas HiggenÖffentlich bestellt & vereidigt (IHK) · Diplom-Sachverständiger (DIA)0175 6891070
Kostenlose Ersteinschätzung

In 60 Sekunden zu Ihrem Festpreis-Angebot

1 / 3 · Anlass
Worum geht es bei Ihrer Bewertung?
Unabhängige Immobilienbewertung nach § 194 BauGB

Verkehrswertgutachten für Immobilien in Niedersachsen, Bremen und Hamburg

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wirklich wert ist, und brauchen einen belastbaren Nachweis? Wir erstellen ein neutrales Verkehrswertgutachten für Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbe wie z.B. Sonderimmbolien, das vom Finanzamt, von Behörden und vor Gericht anerkannt wird.
Ob Erbschaft, Scheidung, Verkauf, steuerliche Zwecke oder ein gerichtliches Verfahren: Sie erhalten eine unabhängige Wertermittlung ohne Maklerinteresse, zum Festpreis und termintreu. Tätigkeitsgebiet ist Niedersachsen, Bremen und Hamburg, bei Bedarf im gesamten Bundesgebiet.
UNABHÄNGIG · NACHVOLLZIEHBAR · TRANSPARENT · OHNE MAKLERINTERESSEN · GERICHTLICH ANERKANNT · FESTPREIS · TERMINTREUE

Das Wichtigste in Kürze

Ein Verkehrswertgutachten beziffert den Marktwert Ihrer Immobilie zu einem festen Stichtag, unabhängig und nachvollziehbar.
Rechtliche Grundlage sind § 194 BauGB und die ImmoWertV. Der Wert wird über eines von drei anerkannten Verfahren ermittelt, nicht bloß geschätzt.
Wir nehmen jedes Objekt persönlich vor Ort auf und beziehen die Daten der Gutachterausschüsse mit ein.
Das fertige Gutachten wird von Finanzämtern, Behörden und Gerichten als Nachweis akzeptiert.
Gefragt ist es vor allem bei Erbschaft und Schenkung, Scheidung, einem anstehenden Verkauf, zur Bilanzierung oder gegenüber dem Finanzamt.
Sie finden es auch unter den Begriffen Vollgutachten oder Marktwertgutachten, gemeint ist stets dasselbe ausführliche Gutachten.
Was es kostet, hängt von Objekt und Aufwand ab. Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie einen festen Preis ohne versteckte Kosten.
Gutachten für jeden Anlass

Für welchen Anlass brauchen Sie ein Gutachten?

Meine Gutachten sind für private, steuerliche und gerichtliche Zwecke geeignet, immer unabhängig, nachvollziehbar und neutral.
Kauf oder Verkauf
Sicherheit über den realen Marktwert, bevor Sie kaufen oder verkaufen, als objektive Verhandlungsgrundlage ohne Maklerinteresse.
Ehescheidung und Trennung
Neutrale Wertermittlung für den Zugewinnausgleich und eine faire Auseinandersetzung, die Streit vermeidet.
Erbschaft und Schenkung
Belastbare Bewertung für die Erbauseinandersetzung, den Pflichtteil und die Vorlage beim Finanzamt.
Finanzamt und Steuer
Belastbares Gutachten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder zum Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer.
Gericht, Anwalt und Betreuer
Gerichtlich anerkannte Gutachten für streitige Verfahren, Zwangsversteigerung sowie Betreuungs- und Vormundschaftssachen.
Vermögensübersicht
Fundierte Einordnung Ihres Immobilienvermögens für Planung, Finanzierung und eine klare Vermögensübersicht.
Typische Anlässe

Wann Sie ein Verkehrswertgutachten brauchen

Nicht jeder Anlass verlangt dieselbe Tiefe. Sobald ein Wert gegenüber Finanzamt, Behörde oder Gericht belegt werden muss, brauchen Sie ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Für eine erste Orientierung genügt oft eine kompaktere Bewertung.

Für private Eigentümer

Privateigentümer sollten ein Verkehrswertgutachten vor allem dann in Auftrag geben, wenn Vermögen fair aufgeteilt oder gegenüber einer Behörde belegt werden muss. Typische Fälle sind das geerbte Haus, aus dem Geschwister ausgezahlt werden, der Pflichtteil einer im Testament nicht bedachten Person oder der Verkauf einer geerbten Immobilie. Auch bei einer Scheidung mit gemeinsamer Immobilie, einem Teilverkauf oder einer Schenkung schafft ein neutrales, von Ämtern und Gerichten anerkanntes Gutachten eine belastbare Grundlage. Bei einer Schenkung geht es einerseits um einen fairen Wert, etwa für Ausgleichszahlungen an weitere Kinder, andererseits darum, die Schenkungsteuer korrekt und möglichst niedrig anzusetzen.

Für Finanzamt, Behörden und Gericht

Setzt das Finanzamt den Wert einer Immobilie zu hoch an, etwa bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer, belegt ein Gutachten den tatsächlichen Marktwert und spart im Zweifel bares Geld. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei Betreuung, Vormundschaft oder Nachlass sowie zur Bilanzierung von Immobilien ist ein vollständiges, nachvollziehbares Gutachten die anerkannte Grundlage.
Nachweise

Zertifikate und Mitgliedschaften

Unsere Qualifikation ist jederzeit belegbar und unabhängig geprüft.
Ihr Anlass ist dabei? Dann klären wir den Wert Ihrer Immobilie.
Kostenlose Ersteinschätzung, persönlich und ohne Verpflichtung.
Unsere Leistungen

Gutachten und Bewertungen für jede Immobilie

Vom Verkehrswertgutachten bis zur steuerlichen Restnutzungsdauer, für Haus, Wohnung, Grundstück und Gewerbe.
Am häufigsten angefragt
Verkehrswertgutachten
Neutrale Ermittlung des Marktwertes nach § 194 BauGB, für Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder gerichtliche Verfahren.
Wertgutachten
Objektive und nachvollziehbare Bewertung von Haus, Wohnung oder Grundstück, transparent und verständlich aufbereitet.
Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauer
Steuerliche Vorteile durch präzise Aufteilung des Kaufpreises und eine realistische Bewertung der Restnutzungsdauer.
Gewerbegutachten
Fachgerechte Bewertung von Gewerbeimmobilien wie Büros, Hallen oder Handelsflächen, angepasst an Markt und Nutzung.
Mietwertgutachten
Ermittlung eines marktgerechten Mietwertes zur sicheren Festlegung oder Überprüfung von Mietpreisen.
Beleihungswertgutachten
Bewertung Ihrer Immobilie für Finanzierungen, als belastbare Grundlage für Banken und Kreditentscheidungen.
Vollgutachten oder Kurzgutachten

Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten: Wann brauche ich was?

Beide ermitteln den Wert Ihrer Immobilie nach denselben gesetzlichen Grundlagen. Der Unterschied liegt im Umfang und in der Frage, wer das Ergebnis anerkennen muss. Für Finanzamt, Behörden und Gericht brauchen Sie das ausführliche Verkehrswertgutachten, für eine erste sichere Orientierung genügt oft das Kurzgutachten.
Von Ämtern und Gerichten anerkannt
Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)
Das ausführliche Gutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV, in der Regel 20 bis 40 Seiten, mit Ortsbesichtigung und vollständiger Dokumentation.
Sinnvoll bei:
  • Finanzamt und steuerlichen Zwecken, etwa Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Gericht, Scheidung und Zugewinnausgleich
  • Betreuung, Vormundschaft und Nachlass
  • überall dort, wo eine Behörde das Gutachten anerkennen muss
Schnell und günstiger
Kurzgutachten (Kompaktgutachten)
Eine kompakte Wertermittlung auf denselben gesetzlichen Grundlagen, jedoch mit reduziertem Umfang. Erfüllt in der Regel nicht die Anforderungen von Gerichten und Ämtern.
Sinnvoll bei:
  • erster Orientierung vor Kauf oder Verkauf
  • privaten Entscheidungen ohne Behördenvorlage
  • interner Einschätzung des Marktwertes
  • wenn es schnell und kostengünstig gehen soll
Unsicher, welches Gutachten Sie brauchen?
Wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist, kostenlos und unverbindlich.
Ablauf der Wertermittlung

Wie wird ein Verkehrswertgutachten erstellt?

Die Wertermittlung folgt den anerkannten Verfahren der ImmoWertV und ist in jedem Schritt nachvollziehbar. Von der Ortsbesichtigung bis zum fertigen Gutachten sind es vier klare Schritte.
Schritt 1
Ortstermin und Unterlagen
Besichtigung vor Ort, Aufnahme von Zustand, Ausstattung und Lage sowie Sichtung von Grundbuch, Flurkarte und Bodenrichtwert.
Schritt 2
Analyse und Verfahren
Auswahl des passenden Verfahrens nach ImmoWertV: Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren, abhängig von Objekt und Nutzung.
Schritt 3
Wertermittlung
Berechnung des Verkehrswertes anhand von Marktdaten, Bodenrichtwerten und den objektspezifischen Merkmalen Ihrer Immobilie.
Schritt 4
Schriftliches Gutachten
Nachvollziehbares, begründetes Gutachten, das vom Finanzamt, von Behörden und vor Gericht anerkannt wird.
Angewandte Verfahren nach ImmoWertV: Vergleichswertverfahren vor allem bei Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken, Ertragswertverfahren bei vermieteten Objekten und Sachwertverfahren bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern.
Kosten und Festpreis

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Pauschale Preislisten führen bei Immobilien in die Irre, weil jedes Objekt anders ist. Die Kosten hängen von wenigen, klar benennbaren Faktoren ab. Sie erhalten deshalb nach einer kostenlosen Ersteinschätzung ein transparentes Festpreisangebot, ohne versteckte Kosten.
Objektart und Größe
Haus, Eigentumswohnung, Grundstück oder Gewerbe. Je komplexer das Objekt, desto höher der Aufwand.
Aufwand und Unterlagen
Wie vollständig liegen Grundbuch, Grundriss und Unterlagen vor. Fehlende Daten bedeuten mehr Recherche.
Anlass
Private Orientierung oder Vorlage bei Behörde und Gericht. Gutachten zur amtlichen Vorlage sind umfangreicher.
Umfang der Dokumentation
Aufwand für Ortsbesichtigung und Dokumentation richtet sich nach Größe und Zustand der Immobilie.
Festpreis
Ab 1.800 €
Der genaue Preis bleibt individuell, je nach Objekt und Umfang. Sie erhalten vorab ein verbindliches Festpreisangebot nach kostenloser Ersteinschätzung, ohne versteckte Kosten und ohne Verpflichtung.
Warum Sachverständigenbüro Higgen

Erfahrung, die Sicherheit schafft

Seit mehr als zwei Jahrzehnten begleite ich Eigentümer, Erben, Käufer und Investoren rund um die Bewertung von Immobilien. Meine Erfahrung aus Finanzierung, Bewertung und Gutachtenerstellung ermöglicht eine realistische, neutrale und nachvollziehbare Wertermittlung.
  • Von der IHK Ostfriesland/Papenburg öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Diplom-Sachverständiger (DIA an der Universität Freiburg)
  • Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert durch die Eiposcert
  • Unabhängig, objektiv und neutral, ohne Maklerinteresse
  • Direkter persönlicher Kontakt und Vor-Ort-Termin, kein Callcenter
Öffentliche Bestellung und Vereidigung, IHK Ostfriesland/Papenburg.
Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, Eiposcert.
Benötigen Sie ein neutrales Verkehrswertgutachten?
Lassen Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich besprechen. Sie erhalten vorab eine kostenlose Ersteinschätzung.
Telefon 04971 92 69 70
E-Mail info@sv-higgen.de
Bitte wählen Sie den Grund für Ihre Immobilienbewertung
Daraufhin können wir individuell direkt auf Ihre Situation eingehen und Ihnen entsprechen weiterhelfen
Was möchtest Du mit unserem Produkt erreichen?
Auswählen
Unser Versprechen

Verlässlich von der ersten Minute an

Ohne Risiko für Sie: Sie wissen von Anfang an, woran Sie sind.
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir klären Ihr Anliegen unverbindlich, bevor überhaupt Kosten entstehen.
Verbindlicher Festpreis
Sie bekommen vorab einen festen Preis, ohne versteckte Kosten und ohne Überraschungen.
Persönlich vor Ort
Jedes Objekt wird persönlich von Andreas Higgen begutachtet. Kein Callcenter, keine Weitergabe an Dritte.
Neutral und unabhängig
Ihre Bewertung entsteht ohne Maklerinteresse, allein in Ihrem Interesse.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten

Sie wissen noch nicht alles über ein Verkehrswertgutachten? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten. Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie mich gerne an.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Wie lange dauert die Erstellung?
Worin unterscheidet sich das Gutachten von der Schätzung eines Maklers?
Wie wird der Verkehrswert ermittelt?
Welche Rolle spielt die Lage für den Wert?
Wie wirkt sich der energetische Zustand aus?
Welchen Einfluss haben Rechte und Belastungen im Grundbuch?
Kann ich den Verkehrswert durch Sanierungen steigern?
Wie wird der Wert bei einer Scheidung ermittelt?
Was bringt ein Gutachten bei einer Erbauseinandersetzung?
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Wird das Gutachten vom Finanzamt und vor Gericht anerkannt?
Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten, was brauche ich?
Wie bekomme ich ein Angebot?
Klarheit über den Wert Ihrer Immobilie
Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich persönlich, ohne Callcenter und ohne Warteschleife.
© 2026 - SV Andreas Higgen. Alle Rechte vorbehalten.